Allgemeine Vertragsbedingungen Photovoltaik

TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK Inhaber Nico Titgemeyer – Sitz der Gesellschaft: Postweg 18, 26203 Wardenburg

Diese Vertragsbedingungen gelten zusätzlich zu den allg. Geschäftsbedingungen im Bereich der Photovoltaik

1 Vertragsschluss

Der Abschluss des Vertrages zwischen dem Kunden und Titgemeyer Elektrotechnik, Inh. Nico Titgemeyer – im Folgenden „Titgemeyer Elektrotechnik“ genannt – setzt einen schriftlichen Auftrag des Kunden voraus. Der Vertrag wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK in Textform wirksam.

2 Vertragsgegenstand
2.1
ist die Planung und Errichtung einer Photovoltaik-Anlage und/oder eines Stromspeichers sowie gegebenenfalls Zubehör (nachfolgend einzeln oder gemeinsam als „System“ bezeichnet) durch TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK oder einen beauftragten Dritten in dem im Auftrag genannten Grundstück – im Folgenden „Grundstück genannt“ – des Kunden. Der Kunde ist Eigentümer dieser Liegenschaft. Die Dimensionierung sowie die technischen Merkmale des von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zu errichtenden Systems ergeben sich aus dem im Auftrag genannten und vom Kunden akzeptierten Angebot. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK überprüft in diesem Zusammenhang nicht die statische Beschaffenheit des Gebäudes des Kunden, insbesondere nicht hinsichtlich der Tragfähigkeit einer Photovoltaik-Anlage einschließlich der dadurch bedingten Aufnahme und Übertragung von Wind- und Schneelasten auf das Gebäude.

2.2 ist der Verkauf und die Veräußerung des Systems durch TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK an den Kunden.

2.3 Das System wird dem Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages mit der technischen Inbetriebnahme des Systems überlassen. Der Betrieb des Systems erfolgt zum Zwecke der Eigenversorgung durch den Kunden selbst. Durch die Übernahme des Betriebs des Systems wird der Kunde Anlagenbetreiber i.S.d. § 3 Nr. 2 EEG 2017.

2.4 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK erbringt unter diesem Vertrag die nachfolgenden Leistungen:
a) die Erarbeitung einer technischen Konzeption für die Errichtung des Systems auf dem Grundstück; die Konzeption ist in Anhang 1 festgelegt und beruht auf den Vorgaben des Kunden gemäß Beratungsprotokoll;
b) die Lieferung, Errichtung und Veräußerung des Systems an den Kunden zum Zwecke der Eigenversorgung und ggf. Planung und Errichtung eines Batteriespeichersystems.

3
Rechtsverhältnisse am Grundstück
3.1
Der Kunde versichert, Eigentümer des Grundstücks und nicht in der Verfügung über das Grundstück beschränkt zu sein. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer natürlicher oder juristischer Personen, so steht der Kunde dafür ein, dass die übrigen (Mit-)Eigentümer des Grundstücks diesem Vertrag zustimmen und insbesondere die Dienstbarkeit zu Gunsten von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK (siehe nachstehende Ziffer 3.2) mit bestellen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, zu Lasten des Grundstücks in Abteilung 2 des Grundbuchs an rangerster Stelle eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zu bestellen, die zur Errichtung sowie zur Entfernung des Systems unter Ausschluss des Grundstückseigentümers berechtigt. Vorsorglich für den Fall, dass der Kunde TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK mit separatem Vertrag auch mit der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsleistungen beauftragt, ist die Dienstbarkeit auch auf diese Leistungen zu erstrecken.

3.3 Der Kunde wird TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK eine formgerechte Bewilligung der Dienstbarkeit durch den Kunden als Eigentümer und/oder durch den/die (Mit-)Eigentümer übergeben. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist nicht verpflichtet, mit der Bestellung und Errichtung der Anlage vor Eintragung der Dienstbarkeit in das Grundbuch zu beginnen. Wird TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss die formgerechte Bewilligung übergeben, so ist TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und, sofern die Säumnis auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden beruht, vom Kunden Schadenersatz wegen des ihr dadurch entstehenden wirtschaftlichen Schadens zu verlangen.

3.4 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist verpflichtet, mit Übergang des Eigentums an dem System auf den Kunden nach Ziffer 5.5 die Löschung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit unverzüglich zu beantragen. Die Kosten für die Löschung trägt der Kunde

4 Planung und Installation des Systems
4.1
TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK erarbeitet auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen die technische Konzeption und Planung des Systems.
Auf Grundlage der technischen Konzeption unterstützt TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK den Kunden in technisch-fachlicher Sicht bei der erforderlichen Netzanfrage beim Netzbetreiber. Insbesondere ist TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK bereit, Gesprächstermine mit dem Kunden und dem Netzbetreiber wahrzunehmen. Der Kunde ist sowohl für die abschließende Prüfung der hierfür erforderlichen Unterlagen als auch für deren Einreichung beim Netzbetreiber verantwortlich. Gleiches gilt für die Einhaltung etwaig relevanter Fristen.

4.2 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK hat die im Auftrag spezifizierten Anlagenkomponenten des Systems zu liefern und auf der Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten technischen Konzeption auf dem Grundstück das System gemäß Auftrag zu errichten. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK integriert das System gemäß den im Auftrag konkretisierten Vorgaben in die vorhandene Versorgungsinfrastruktur des Grundstücks.

4.3 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK wird mit dem Kunden die Termine für Lieferung und Errichtung des Systems abstimmen. Abgestimmte Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem Titgemeyer Elektrotechnik – Planungsstand und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht verbindlich. Insbesondere kann es witterungsbedingt zu Abweichungen kommen.
Soweit die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeits- Kampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von Anlagen, hoheitlicher Anordnungen oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen beziehungsweise deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen gehindert beziehungsweise behindert sind, ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis die hindernden Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können.

4.4 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK setzt den Kunden unverzüglich in Textform vom geplanten Termin der technischen Inbetriebnahme des Systems („Inbetriebnahme“) in Kenntnis. Der Kunde ist berechtigt, an der Inbetriebnahme teilzunehmen.

4.5 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK wird dem Kunden den Besitz an dem System im Anschluss an die Inbetriebnahme übergeben. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK wird dem Kunden aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gemäß Ziffer 5.5 unmittelbaren Fremdbesitz an dem System einräumen, so dass dem Kunden die uneingeschränkte Nutzung des Systems zum Zweck der Eigenversorgung mit elektrischer Energie ermöglicht wird. Mit Besitzübergabe des Systems stellt TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK dem Kunden die im Auftrag definierten technischen Unterlagen zur Verfügung. Im Rahmen der Besitzübergabe wird von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ein von den Parteien zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll erstellt, das Bestandteil dieses Vertrages wird. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Kunden gilt das System als abgenommen.

4.6 Das System wird von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK in Ausübung eines Rechts an dem Grundstück bis zum Eigentumsübergang gemäß Ziffer 5.5 mit dem Grundstück verbun- den. Es ist nicht Bestandteil des Grundstücks und fällt nicht in das Eigentum des Kunden (§ 95 BGB), sondern verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises gemäß Ziffer 5.5 im Eigentum der TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK. Die Grenzen zwischen dem zunächst im Eigentum von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK verbleibenden System und der im Eigentum des Kunden stehenden vorhandenen Versorgungsinfrastruktur des Grundstücks sind in dem Anlagenschema (siehe Auftrag) dargestellt.

4.7 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung der Leistungen unter dieser Ziffer 4 zu beauftragen.

5 Verkauf des Systems, Zahlung, Eigentumsübergang
5.1
TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK verkauft dem Kunden das im Auftrag definierte System.

5.2 Der Gesamtkaufpreis ist 14 Tage nach Rechnungszugang fällig. Wird der Kaufpreis nicht fristgerecht beglichen, behält sich TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK vor, die EEG-Vergütung des Kunden einzubehalten, bis der fällige Rechnungsbetrag ausgeglichen ist. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt unter Angabe des Verwendungszwecks auf das in der gesondert übermittelten Rechnung angegebene Konto der TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK.

5.3 Ziffer 5.2 gilt nicht, sofern TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK und der Kunde im Auftrag Ratenzahlung vereinbart haben. In diesem Fall ist der Kaufpreis ab dem Zeitpunkt der Besitzübergabe des Systems in den im Auftrag genannten monatlich gleichbleibenden Raten, die Titgemeyer Elektrotechnik am 1. eines Monats fällig sind, durch den Kunden unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf das im Auftrag genannte Konto zu zahlen, soweit TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK dem Kunden nicht spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder mit der übersandten Rechnung eine andere Kontoverbindung mitteilt. Innerhalb des für die Ratenzahlung vereinbarten Zeitraums steht dem Kunden das Recht zur vorzeitigen Ablösung zu. Die vorzeitige Ablösung ist schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten anzuzeigen. In diesem Fall ist als Schlusszahlung die noch offene Restkaufpreissumme zzgl. einer einmaligen Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 300,- (zzgl. Mehrwertsteuer) zum Ablösezeitpunkt fällig; hierzu stellt TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK dem Kunden eine Schlussrechnung aus. Eine Anpassung des Kaufpreises findet in diesem Fall nicht statt.

5.4 Die Aufrechnung gegen Forderungen aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

5.5 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das System im Eigentum der TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Eigentum von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK in keiner Weise zu verletzen und bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über das System zu verfügen. Mit Schlusszahlung geht das Eigentum ohne weiteres auf den Kunden über.

5.6 Gerät der Kunde mit zwei auf einander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise oder mit einem Betrag in Höhe von mindestens 10  des Restkaufpreises in Verzug und setzt TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung, dass TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restkaufpreissumme verlange oder von dem Vertrag zurücktrete, ist TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK berechtigt, die sofortige Zahlung der Restkaufpreissumme zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK die sofortige Zahlung der gesamten Restkaufpreissumme verlangt, wird der Restkaufpreis spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Zahlungsverlangens von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK fällig und ist ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit für den Fall des Verzuges mit 9 Prozentpunkten über dem Titgemeyer Elektrotechnik gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK den Schaden, der TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK gegebenenfalls durch die vorzeitige Fälligstellung des Restkaufpreises entsteht, zu ersetzen.
Ein Rücktritt nach dieser Ziffer 5.6 ist innerhalb von 21 Tagen nach Kenntnis von den zum Rücktritt berechtigenden Umständen zu erklären. Im Falle des Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, den Rückbau des Systems zu dulden und das System an TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK herauszugeben. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist nicht zur Herstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet. Zudem kann TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK im Falle eines Rücktritts Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Der Kunde trägt zumindest die aus oder im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstehenden Kosten, insbesondere für den Ausbau und Abtransport des Systems.

5.7 Die Parteien vereinbaren die Geltung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

5.8 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK tritt dem Kunden sämtliche TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK gegenüber dem Hersteller des Systems beziehungsweise der Einzelteile zustehende Garantieansprüche in Bezug auf das System ab. Der Kunde nimmt die Abtretung der Garantieansprüche an. Zur Geltendmachung entsprechender Garantieansprüche wendet sich der Kunde direkt an den Hersteller. Sollten etwaige Garantieansprüche in Bezug auf das System beziehungsweise deren Einzelteile nicht auf den Kunden übertragbar sein, wird TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK die Ansprüche für den Kunden im eigenen Namen geltend machen. Daraus entstehende Kosten muss der Kunde TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß vorstehender Ziffer 5.7 werden durch diese Abtretung nicht eingeschränkt.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1
Die Beantragung und Beschaffung aller für die Errichtung und Betrieb des Systems sowie für den Netzanschluss erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Bewilligungen sowie die Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur vorzunehmenden Mitteilungen, ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, es sei denn es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Eventuelle Gebühren oder Netzanschlusskosten sowie jedwede sonstige Kosten, die der an dem gewünschten Errichtungsort zuständige Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, der Inbetriebnahme und/oder dem Betrieb des Systems oder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind in diesem Vertrag nicht enthalten

und von dem Kunden selbst zu tragen.

6.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung und sonstiger öffentlich-rechtlicher Anforderungen. Die entsprechende Prüfung, die gegebenen- falls erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und das Tragen dafür gegebenenfalls anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird nicht von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages.

6.3 Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere das Dach der zusätzlichen Last des Systems standhalten kann und beauftragt gegebenenfalls auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Sollte TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK während der Konzeption oder der Errichtung des Systems Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

Sollten sich während der Konzeption oder der Errichtung des Systems sonstige bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertrags- gerechte Auftragsausführung behindern, ist TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK berechtigt, die Errichtung zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK dem Kunden ein Angebot zur Beseitigung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht selbst oder durch Dritte ab, behält TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK sich vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzuleh- nen. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Auf- wendungen in Rechnung zu stellen.

6.4 Der Kunde gewährleistet, dass die Dachfläche und die sonstigen zur Verfügung zu stellenden Flächen, Standorte und/oder Räume so hergerichtet sind, dass von ihnen keine Gefahren für die Mitarbeiter und Beauftragten von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ausgehen und alle für die Errichtung der technisch erforderlichen Vorrichtung, insbesondere die Versorgungsleitungen, ordnungsgemäß installiert sind.

6.5 Durch die Übernahme des Betriebs des Systems wird der Kunde Anlagenbetreiber i.S.d. § 3 Nr. 2 EEG 2017. Dem Kunden obliegt die Einhaltung etwa- iger (gesetzlicher) Anforderungen zum Erhalt finanzieller Förderungen oder sonstiger Begünstigungen der Eigenversorgung unter dem EEG 2017. Dem Kunden ist insbesondere bekannt, dass er abhängig von der Größe des Systems die Einrichtung und Vorhaltung der technischen Vorgaben des § 9 Abs. 2 EEG 2017 zu gewährleisten hat und er als Anlagenbetreiber Melde- sowie Mittei- lungspflichten unterliegt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das System im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Der Kun- de ist zudem gegenüber dem Netzbetreiber, der zur Erhebung der EEG-Umlage berechtigt ist, verpflichtet, Angaben gemäß § 74a EEG 2017 zu machen.

6.6 Die aus dem laufenden Betrieb des Systems entstehende Steuer- und Abgabenlast trägt der Kunde.

6.7 Der Kunde hat TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zur Errichtung des Systems die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (zum Beispiel Strom) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

6.8 Der Kunde hat TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK oder einem von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK nach Ziffer 4.7 Beauftragten Zugang zu dem Grundstück sowie den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen das System errichtet wird, zu gestatten, soweit es für die Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Ist es für den Zugang zu dem System erforderlich, Räume von Dritten zu betreten, so ist der Kunde verpflichtet, TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK beziehungsweise dem Beauftragten hierzu die Möglichkeit zu verschaffen. Die für den Zugang erforderlichen Schlüssel hat der Kunde in einem von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK auf dem Grundstück zu errichtenden Schlüsseltresor zu deponieren, der jederzeit für TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zugänglich ist.

6.9 Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen oder Behinderungen beim Zugang zum Errichtungsort sowie der Montage ist nicht TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen.

6.10 Der Kunde verpflichtet sich, bis zum Eigentumsübergang des Systems nach Ziffer 5.5 für einen ausreichenden Gebäudeversicherungsschutz (insbe- sondere für den Brandfall) in Bezug auf das Grundstück zu sorgen, der das gesamte System mitumfasst, sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und dies TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Versicherer über die Installation des Systems zu informieren.

7 Gewährleistung/Garantie
7.1
Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Beseitigung etwaiger Mängel obliegt allein TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK. Entsprechend hat die Mängelanzeige unverzüglich und ausschließlich gegenüber TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zu erfolgen.

7.2 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK tritt dem Kunden sämtliche bezüglich des Systems beziehungsweise seiner Einzelteile bestehenden Garantieansprüche gem. Aufstellung ab. Der Kunde nimmt die Abtretung der Garantieansprüche an.

7.3 TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK übernimmt keine Gewähr für die Steigerung der Eigenverbrauchsquote oder für eine Senkung des Strombezugs. Soweit durch TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK im Rah- men der Angebotserstellung, Konzeption oder Planung der Anlage etwaige Berechnungen und/oder Prognosen zu finanziellen Förderungen, zur Erzeugungsleistung des Systems, Stromeinsparungen oder sonstige Ertragsberechnungen mitteilt wurden, stellen diese lediglich Beispielsberechnungen dar, die keine Verbindlichkeit haben, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK haftet nicht für die Richtigkeit vor- genannter Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit darin enthaltener Angaben. Entsprechende Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für den Abschluss des Vertrages dar. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK haftet nicht für die Gewährung oder die Fortführung etwaiger gesetzlicher Förderungen, insbesondere solchen aus dem EEG. Dem Kunden stehen dementsprechend keinerlei Gewährleistungsrechte zu, sofern die von dem Kunden erwartete Erzeugungsleistung der Anlage sich nicht realisiert oder realisieren wird.

8 Haftung
8.1
Die Haftung von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK für Schäden, die der Kunde infolge einer Pflichtverletzung durch TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet, ist auf solche Schäden beschränkt, die der Kunde infolge eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet.

8.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person, sowie für Schäden, die der Kunde aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind all diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes bleiben unberührt.

8.5 Der Kunde haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung von Messeinrichtungen und/oder sonstigen Teilen des Systems aus diesem Ver- trag und/oder unerlaubter Handlung, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Der Kunde haftet zudem für Schäden, die TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK oder einem Dritten, gegen- über dem TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK zum Schadenersatz verpflichtet ist, aufgrund schuldhafter Handlung des Kunden, insbesondere während der Errichtung der Anlage oder durch einen unsachgemäßen Betrieb des Systems, entstehen.

9 Rechtsnachfolge
9.1
Für den Fall, dass das Eigentum an dem Grundstück auf einen Dritten übertragen wird, während das System sich noch im Eigentum der TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK befindet, verpflichtet sich der Kunde, unbeschadet seiner eigenen Vertragserfüllungspflicht, den Inhalt dieses Vertrages – insbesondere die Tatsache, dass sich das System im Eigentum von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK befindet – dem neuen Eigentümer zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde wird im Falle der Eigentumsübertragung nur dann von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn der neue Eigentümer die Verpflichtungen aus diesem Vertrag vorbehaltlos und schriftlich übernimmt.

9.2 Die Vertragsübernahme bedarf der schriftlichen Zustimmung von TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK. TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

10 Datenschutz
TITGEMEYER ELEKTROTECHNIK ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Lieferung anfallenden, generierten oder bekannt gewordenen personenbezogenen und sonstigen Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in dem Umfang zugänglich zu machen, in dem dies zur ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung der betreffenden Lieferung erforderlich ist. Die vorstehende Regelung gilt nicht für aus allgemein zugänglichen Quellen entnommenen oder öffentlich verfügbaren Daten, sowie Daten, die Dritten uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Näheres zum Thema Datenschutz finden Sie im Internet unter http://www.Titgemeyer-Elektrotechnik.de

11 Schlussbestimmungen
11.1
Folgende Anhänge zu diesem Vertrag sind beziehungsweise werden Bestandteile dieses Vertrages:
• Anhang 1: Anlagendokumentation und technische Unterlagen
• Anhang 2: Übergabeprotokoll (erst bei Übergabe der Anlage)
• Anhang 3: Garantiebedingungen des Herstellers
• Anhang 4: Muster einer Grunddienstbarkeit bei Bedarf

11.2 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden von den Parteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen, die Aufhebung sowie die Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.

11.3 Sollte eine vorhandene oder zukünftig ergänzte Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder wer- den, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlichen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Schließung von Regelungslücken.

11.4 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Oldenburg (Oldb.).